Gültig bis 28.02.2027

Neueröffnungsangebote

Ganzheitliche Behandlungskonzepte über ca. 5 Wochen – 10 individuell aufeinander abgestimmte Termine.

TCM-Konzept bei Beschwerden des Bewegungsapparates

Bei chronischen Rücken- und Schulterschmerzen, Ischias- und Bandscheibenbeschwerden sowie Gelenkbeschwerden. Für mehr Entlastung, Beweglichkeit und Lebensqualität.

Im Verlauf kommen unter anderem zum Einsatz: Anamnese mit Puls- und Zungendiagnose, Ernährungslehre nach TCM, individuelle chinesische Kräuterrezeptur*, Körper- und Ohrakupunktur, Schädelakupunktur nach Yamamoto, Feuerschröpfen, Schröpfmassage, Gua Sha, Moxibustion, Energiezonenmassage, Beckenschiefstandskorrektur, Kinesiologie sowie systemische Einzel- und Familienaufstellung.

Dauer: 1. Sitzung ca. 120 Min., Folgebehandlungen je ca. 60 Min. Familienaufstellung und Kinesiologie je ca. 90 Min.

Regulär 1.550 €
Eröffnungspreis 1.350 € · Paare 2.600 €

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TCM-Materialien

TCM-Konzept bei Erschöpfung und Burnout

Für neue Kraft, Stabilität und innere Balance – bei anhaltender Erschöpfung, innerer Unruhe, Stressbelastung, Schlafstörungen und emotionaler Überforderung.

Das Konzept umfasst die Verfahren des ganzheitlichen TCM-Ansatzes. Bei Erschöpfung und Burnout kommen zusätzlich Ghost-Points-Akupunktur und Feuernadel-Akupunktur gezielt zum Einsatz.

Regulär 1.750 €
Eröffnungspreis 1.550 € · Paare 3.000 €

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Akupunktur

Ausgewählte Einzelangebote

Ausgewählte Angebote sind auch als Geschenkgutschein erhältlich.

Energiezonenmassage

„Kraft der sanften Berührung“ · 60 Min. inkl. Ruhezeit

95 € 75 €

Schröpfen nach TCM

„Traditionelles Feuerschröpfen“ · 60 Min. inkl. Ruhezeit

120 € 85 €

Schröpfen mit Gua Sha

60 Min. inkl. Ruhezeit

145 € 99 €

Familienaufstellung

im Einzelsetting · 90 Min.

220 € 160 €

Kinesiologie

90 Min.

220 € 160 €

* Die Kosten für individuell verordnete chinesische Kräuterrezepturen werden von der Apotheke separat berechnet. Alle Preise verstehen sich als Selbstzahlerleistungen. Eine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich. Privaten Zusatzversicherungen können Rechnungen nach der GebüH vorgelegt werden.